Steht Nachwuchs an, müssen die werdenden Eltern eine Menge Vorbereitungen treffen. Ein wichtiger Punkt ist dabei ohne Frage die Finanzierung einer Babypause, die immer häufiger von beiden Elternteilen in Anspruch genommen wird. Das Elterngeld ist dafür eine staatliche Unterstützung, die allen Eltern zusteht, die eine Einkommenseinbuße abfangen müssen. Viele wissen aber nicht, dass es Möglichkeiten gibt, diese Förderung zu optimieren. Das gilt für alle Bundesländer inkl. Berlin.
Eltern, die nicht nur das neugeborene Kind, sondern noch ein oder mehrere Kinder im Alter von unter sechs Jahren haben, erhalten pro Kind einen Geschwisterbonus von zehn Prozent oder den Mindestsatz von 75 Euro.
Um Eltern davon abzuhalten, zu lange aus dem Arbeitsalltag auszuscheiden, wurde im Jahr 2015 das Elterngeld Plus eingeführt. Es eignet sich für Personen, die sich unmittelbar nach der Geburt bzw. dem Mutterschafts-/Vaterschafts-Urlaub wieder in eine Teilzeitposition begeben. Das Elterngeld Plus wird max. über 28 Monate hinweg ausgezahlt und mit einem höheren Prozentsatz berechnet, als das klassische Basisgeld. Wer daher z. B. einen Elterngeldantrag für Berlin stellt, sollte sich unbedingt nach dieser Alternative erkundigen, um die finanziellen Möglichkeiten miteinander zu vergleichen. Als Einwohner der deutschen Hauptstadt müssen Eltern natürlich den Elterngeldantrag in Berlin stellen. Dazu stehen gesonderte Formulare, Erklärungen und Merkblätter für das Land bzw. die Stadt Berlin zur Verfügung.
Die Steuerklasse ist vor allem für verheiratete Paare ausschlaggebend, bei der Berechnung der Basisunterstützung. Liegt der Bruttolohn der Antragsteller gleich auf, bedeutet dies innerhalb der Steuerklasse III einen höheren Nettolohn als innerhalb der Steuerklasse V. Je mehr Nettoeinkommen in den Monaten vor der Geburt nachweisbar ist, umso höher fällt die Elterngeldzahlung aus.
Ehepaare sollten daher frühzeitig aktiv werden. Für die Berechnung des Elterngeldes werden die zwölf letzten Einkommensnachweise vor der Geburt (für Mütter vor dem Mutterschaftsurlaub) herangezogen. Die Behörden wählen lediglich eine Steuerklasse für die Berechnungen aus – jene, die am häufigsten auf den Lohnbescheinigungen vertreten ist.
Hinweis! Um das Einkommen für die Elterngeld-Berechnung zu optimieren, sollte sich der Antragsteller in den Monaten vor der Geburt überwiegend in der Steuerklasse III befinden.
Der Steuerklassenwechsel ist seit einem Beschluss des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2009 für beide Elternteile zulässig. Allerdings bleibt der werdenden Mutter nur ein kleines Zeitfenster zum handeln. Ist die Schwangerschaft bestätigt, sollten Arbeitnehmerinnen daher umgehend aktiv werden.
Der Antrag auf einen Wechsel in eine andere Steuerklasse muss spätestens sieben Monate vor Antritt des Mutterschutzes eingereicht sein. Der Mutterschutz beginnt offiziell sechs Wochen vor dem offiziellen Geburtstermin. Obwohl der Wechsel unmittelbar nach einem bewilligten Antrag offiziell ist, wird die neue Steuerklasse erst einen Monat nach der Antragstellung auf der Lohnbescheinigung sichtbar.